Nichts trübt die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub so sehr wie ein verspäteter Flug. Die Stunden am Flughafen summieren sich, das Stresslevel steigt. Wenn die Pläne ins Wanken geraten, nimmt der Ärger überhand. Ein Grund dafür ist, dass immer noch zu wenige Reisende von ihren Rechten wissen und diese bei einer Flugverspätung zu selten wahrnehmen.

Die EU schützt seit vielen Jahren Reisende vor unnötigen Unannehmlichkeiten. Es gibt klare Regeln, wann eine Fluggesellschaft zahlen muss. Mit diesem Wissen und einer eventuellen Ausgleichszahlung im Hinterkopf fühlt sich die Verspätung vor dem nächsten Traumurlaub gleich nicht mehr so ärgerlich an.

Wann haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung?

Die Verordnung mit der Nummer EG 261/2004 zählt für Fluglinien, die ihren Sitz in der EU haben und immer nur dann, wenn ein Flug in der EU startet und dort auch wieder landet. Für Reisende ist es wichtig, dass der Flug am Ziel mindestens drei Stunden Verspätung haben muss. Erst dann gibt es eine Entschädigung. Weiterhin muss die Fluggesellschaft die Verantwortung für die Verspätung tragen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Flug wegen technischer Probleme oder wegen Personalmangel verspätet ist oder sogar ausfällt.
Spielt das Wetter nicht oder kann ein Flug wegen Sicherheitsbedenken nicht starten, so ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich.

Wie viel Geld gibt es als Entschädigung bei Flugausfall

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Wie viel Geld gibt es als Entschädigung?

Um das System möglichst gerecht zu gestalten, richtet sich die Entschädigung nach der Flugdistanz. Bei eher kurzen Flügen bis zu 1500 km gibt es maximal 250 EUR. 400 EUR gibt es bei Flügen bis zu 3500 km. Angemerkt werden muss, dass es sich bei diesen Zahlen um Richtlinien handelt, denn es wird immer im Einzelfall entschieden. So verändert sich die Situation beispielsweise immer dann, wenn es der Fluggesellschaft gelingen sollte, den Passagier mit einer alternativen Beförderung in unter vier Stunden ans Ziel zu bringen. In einem solchen Fall reduziert sich die Entschädigung automatisch um 50 %.

Gibt es neben Geld andere Formen der Kompensation?

Geld als Entschädigung ist schön und gut, aber es hilft den verspäteten Passagieren, die verärgert am Flughafen warten, nicht weiter. Deshalb gibt es neben der finanziellen Entschädigung weitere Leistungen. Ist der Flug schon zwei Stunden verspätet, so ist die Airline dazu verpflichtet, den Passagieren Snacks und Getränke zur Verfügung zu stellen. Ab fünf Stunden haben die Passagiere die Wahl zwischen einer Ticketerstattung und einer alternativen Beförderung. Fällt der Flug aus und kann erst am nächsten Tag nachgeholt werden, so muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft und den Transfer bereitstellen.

Weil es aufgrund der vielen Details bei einem Anspruch auf Entschädigung schnell kompliziert werden kann, bietet sich Expertenhilfe an. Ein bewährter Dienstleister wie Aviclaim prüft den Fall und übernimmt die Verhandlungen mit der Airline.

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Nicht selten bleiben die Fluggesellschaften stur und planen den Fall auszusitzen. Wer in einem solchen Fall selbst aktiv werden möchte, wendet sich an eine Schlichtungsstelle oder ergreift rechtliche Schritte. Eine Klage kann in gewissen Fällen sogar ohne Vorkosten eingereicht werden, da Dienstleister und manche Rechtsanwälte auf Erfolgsbasis arbeiten und die Chancen auf eine Entschädigung gut stehen.

Ein Tipp zum Schluss: Passagiere sollten immer stur bleiben. Oftmals kosten die Fälle viel Zeit und Nerven, doch am Ende gibt es für die verlorene Reisezeit eine Entschädigung.

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