Seit dem 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus für alle Arbeitsleistungen beantragt werden, die seit dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Mit dem Handwerkerbonus können 20 Prozent der Arbeitskosten (netto) zurückgeholt werden – im Jahr 2024 bis zu maximal 2.000 Euro, im Jahr 2025 bis zu 1.500 Euro.
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus gilt ausschließlich für Privatpersonen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- und es werden 20% der reinen Arbeitsleistung (Kosten netto / ohne Steuern) von Handwerkern ersetzt.
- die Förderung gilt nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden nur Arbeiten die von Unternehmen mit Sitz und Niederlassung in Österreich durchgeführt werden. Diese Unternehmen scheinen im WKO Firmen A-Z oder im GISA auf.
Wie beantrage ich den Handwerkerbonus?
- Die entsprechenden Rechnungen müssen die Arbeitsleistung(en) gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Anfangs (Stand 15. 07. 2024) können Unterlagen nur als PDF-Dateien hochgeladen werden. In Kürze wird es auch möglich sein, Bilddateien (z.B. Handyfotos) hochzuladen.
- Der Bonus kann nur online über die Website handwerkerbonus.gv.at eingereicht werden.
- Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
Wichtige Links zum Handwerkerbonus:
- Alle Informationen und Einreichformulare findet ihr auf handwerkerbonus.gv
- Kurzbeschreibung der Antragstellung mittels ID-Austria
- Kurzbeschreibung der Antragstellung mittels mit Amtlichen Lichtbildausweis