Förderungen für Studierende sind oft der rettende Anker in einem finanziell herausfordernden Alltag. In Wien gibt es eine Vielzahl von Zuschüssen, die Studierenden unter die Arme greifen. Manche sind staatlich organisiert, manche von der Stadt Wien oder der EU. Doch was auf den ersten Blick wie ein Geschenk aussieht, ist an Bedingungen geknüpft. Wer nicht aufpasst, verliert schnell den Anspruch oder muss im schlimmsten Fall bereits erhaltene Beträge sogar zurückzahlen.
In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf einige der wichtigsten Förderprogramme für Studierende in Wien, erklären die Voraussetzungen und zeigen, wie man den maximalen Nutzen daraus zieht.
Studienbeihilfe, Zuschüsse und Fördertöpfe
Als Student oder Studentin kann man in Österreich verschiedene Fördertöpfe anzapfen sowie Zuschüsse und Beihilfen bekommen. Dabei ist es entscheidend, alle Anforderungen und Voraussetzungen zu kennen. Andernfalls kann der Antrag sich später als falsche Entscheidung herausstellen.
Bei manchen Zuschüssen aus Fördertöpfen wird es ein bisschen so gehandhabt, wie man es vielleicht aus dem Online-Casino kennt. Man sichert sich einmalig einen hohen 200% casino bonus, kann ihn aber nur auszahlen, wenn man erfolgreich ist und die Umsatzbedingungen erfüllt. Ganz ähnlich ist es oft auch in der realen Welt: Wer seine Leistungsnachweise nicht fristgerecht erbringt, verliert den Anspruch oder muss Förderungen zurückzahlen. Werfen wir also einen Blick auf die wichtigsten Gelder, die Studierende beantragen können und welche Voraussetzungen es gibt.
1. Studienbeihilfe in Österreich
Die Studienbeihilfe zählt zu den zentralen staatlichen Unterstützungen für Studierende in Österreich. Sie wird über das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergeben und richtet sich vor allem an sozial bedürftige Studierende.
Voraussetzungen:
- Ordentliches Studium an einer anerkannten Hochschule in Österreich
- Altersgrenze: grundsätzlich 30 Jahre (bzw. 35 bei Masterstudien nach einem beruflichen Werdegang)
- Einkommen der Eltern darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten
- Eigene Einkünfte dürfen 15.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen
- Erfolgsnachweis: Nach dem zweiten Semester müssen mindestens 30 ECTS-Punkte vorgelegt werden
Höhe der Förderung:
Je nach sozialer und familiärer Situation variiert die monatliche Beihilfe zwischen etwa 400 und über 900 Euro.
Laufzeit:
Die Beihilfe wird nur für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Toleranzsemester gewährt. Wer diese Zeit überschreitet, verliert den Anspruch. Eine spätere Verlängerung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Behinderung.
2. Ergänzender Wiener Zuschuss für Studierende
Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in Wien eine eigene Unterstützung für Studierende mit Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt. Diese Förderung soll helfen, die mit dem Studium verbundenen Lebenshaltungskosten abzufedern.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens drei Jahren
- Bezug der staatlichen Studienbeihilfe
- Positiver Studienerfolg
- Soziale Bedürftigkeit (wird individuell geprüft)
Förderungshöhe:
Der monatliche Zuschuss beträgt 82 Euro. Beantragt wird er bei der Stadt Wien bzw. der MA 40. Diese Unterstützung wird nicht automatisch mit der Studienbeihilfe ausgezahlt, sondern muss separat beantragt werden. Zudem ist sie streng an den Studienfortschritt gekoppelt. Wer sein Studium unterbricht oder den Nachweis über Studienerfolg nicht fristgerecht einreicht, riskiert die Kürzung oder den Wegfall der Förderung.
3. Mobilitätszuschüsse für das Studium im Ausland
Viele Wiener Studierende zieht es im Rahmen ihres Studiums für ein oder zwei Semester ins Ausland. Hierbei helfen verschiedene Mobilitätsprogramme, insbesondere durch den Österreichischen Austauschdienst (OeAD) und Erasmus+.
Erasmus+: Das Erasmus-Programm fördert Studienaufenthalte innerhalb der EU sowie einiger Partnerländer. Die Höhe der monatlichen Förderung liegt in der Regel zwischen 490 und 600 Euro, abhängig vom Zielland. Auch hier gilt: Wer die formalen Bedingungen nicht erfüllt, verliert die Förderung oder muss sie anteilig zurückzahlen.
Voraussetzungen:
- Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule
- Fristgerechte Antragsstellung und Koordination über das internationale Büro der Universität
Weitere Mobilitätsprogramme:
CEEPUS: Fokus auf Mittel- und Südosteuropa
Ernst-Mach-Stipendium: Für ausländische Studierende, die an österreichischen Hochschulen studieren
Joint Study Programme: Zusammenarbeit mit Hochschulen außerhalb Europas
4. Förderung für berufstätige Studierende und Weiterbildung
Für Studierende, die nebenbei arbeiten oder sich beruflich weiterentwickeln möchten, gibt es spezielle Programme.
Bildungskonto der Arbeiterkammer Wien:
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, nicht-berufsmäßiges Zweitstudium in Ausnahmefällen. Es sind Zuschüsse bis zu 2.000 Euro pro Jahr möglich. Einkommensgrenzen und Förderfähigkeit der Kurse sind entscheidend.
Selbsterhalterstipendium:
- Für Personen, die sich vor dem Studium mindestens vier Jahre selbst erhalten haben (durch Arbeit)
- Höhere Förderungssätze als bei regulärer Studienbeihilfe
- Auch hier: Leistungsnachweise und Studiendauer sind entscheidend
4 Tipps für den richtigen Umgang mit Förderungen
- Fristen einhalten: Versäumte Antragsfristen führen oft zum Verlust des Anspruchs, selbst wenn man grundsätzlich förderberechtigt wäre.
- Studienerfolg dokumentieren: Immer Kopien von Zeugnissen und Leistungsnachweisen aufbewahren.
- Beratung nutzen: Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bietet kostenlose und fundierte Beratungen zu allen Förderfragen.
- Kombinieren: Studienbeihilfe, Wiener Zuschuss und Erasmus lassen sich oft sinnvoll kombinieren, solange man transparent ist und alle Bedingungen kennt.
Fazit
Förderungen für Studierende in Wien sind keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Angebot mit klaren Regeln. Wer sich auskennt und gut plant, kann mehrere Hundert Euro im Monat zusätzlich erhalten. Der Schlüssel liegt im rechtzeitigen Informieren, korrekten Beantragen und konsequenten Einhalten der Bedingungen. So wird aus einem Zuschuss kein Stolperstein, sondern eine echte Hilfe auf dem Weg zum Abschluss. Finanziell und organisatorisch gleichermaßen.