Endlich ist es wieder so weit – der Lockdown ist seit 19. Mai vorbei und auch im Prater geht es wieder los. Damit der Besuch sicher abläuft, gelten im Wiener Prater folgende Corona-Maßnahmen.

Die Regeln für ein COVID-konformes Vergnügen:

  • Grundsätzlich gelten im Wiener Prater selbstverständlich alle Maßnahmen laut aktueller Verordnung der Bundesregierung für Freizeitbetriebe.
  • FFP2-Maskenpflicht: Indoor, in Warteschlangen, in der Gastronomie (außer bei Tisch) und wenn kein 2-Meter-Abstand möglich ist.
  • 2-Meter-Abstand: Zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt kommen.
  • Fahrgeschäfte: 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen)
  • Gastronomie: 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen), maximal 4 Erwachsene im Innenbereich, maximal 10 Erwachsene im Außenbereich, Konsumation nur im Sitzen.

Was euch erwartet

Abstand halten: Die Kapazitäten der Fahrgeschäfte wurden verringert, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann.

  • Augen auf: Boden- und Abstandmarkierungen, um euch das Einhalten des Abstands zu erleichtern.
  • Handhygiene: Desinfektionsspender im öffentlichen Bereich wie auch in Schausteller- und Gastronomiebetrieben.
  • Negativ ist positiv: Nur nachweislich negativ getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Dienst.
  • Desinfizierung: Oberflächen und Fahrgeschäfte werden regelmäßig desinfiziert.
  • zwei Teststationen direkt im Wiener Prater

kostenlose Schnellteststationen Teststationen

  • Was: Antigen-Schnelltests
  • Wo: Riesenradplatz und Wurstelplatz
  • Kosten: keine
  • Mitbringen: deine e-Card
 
 
 
 
 
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Nachdem zur Benützung bzw. für den Besuch der Schausteller- und Gastronomiebetriebe ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorgewiesen werden muss, sind im Wiener Prater auch zwei COVID-Teststationen aufgebaut worden. Dort werden kostenlose Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal angeboten, wenn sich die Besucherinnen und Besucher erst direkt beim Besuch testen lassen. Die beiden Stationen befinden sich am Wurstelplatz und am Riesenradplatz.

In Gastronomiebetrieben des Wiener Praters gelten dieselben Maßnahmen (Abstände, Sperrstundenregelung etc.) wie für alle Betriebsarten des Gastgewerbes. Das heißt: Gästegruppen in geschlossenen Räumen bestehen aus maximal 4 Erwachsenen zuzüglich bis zu 6 minderjährigen Kindern in geschlossenen Räumen bzw. 10 Erwachsenen zuzüglich bis zu 10 minderjährigen Kindern im Freien. Konsumation von Speisen und Getränken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.

Wir bitten euch um einen verantwortungsbewussten Umgang, damit der Spaß im Prater erhalten bleibt.

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