So manches Mal erschrecken Bankkunden, wenn sie auf den Kontoauszug schauen oder eine anderweitige Abrechnung einer Bank bekommen. Es werden Gebühren aufgeführt, die den Kunden gar nicht bekannt sind. Groß im medialen Stil behandelt wurden vor einigen Jahren die Kreditbearbeitungsgebühren, die Kunden vollends zurückfordern konnten. Aber welche Gebühren und Bearbeitungskosten sind rechtens und welche nicht? Und wie lassen sich diese zurückfordern? Dieser Beitrag schaut sich das einmal an.

Abbildung 1: Bankkunden sollten stets genau hinschauen: Nicht alle Bankgebühren sind zulässig. Bildquelle: @ Charles Deluvio / Unsplash.com

Unzulässige Bankgebühren

Der Großteil der Bankkunden möchte nicht unnötig auffallen oder einen Aufruhr veranstalten, wenn keine absolute Sicherheit ob der Unzulässigkeit einer Handlung besteht. Daher ist es notwendig, zu wissen, welche Bankgebühren allgemein unzulässig sind:

  • Bankomatkarte/Kreditkarte – die Easybank erhob in Österreich ungerechtfertigte Gebühren im Bereich der Kredit- und Bankomatkarten. Über eine Klage des VKI wurden diese Gebühren beanstandet.
  • Manipulationsentgelt – auch in Österreich wurde das Manipulationsentgelt unrechtmäßig erhoben, welches sich auf die Geldtransaktionen ins nicht-europäische Ausland bezogen. Das große Problem bei diesem Fall war, dass sich der Standort auf das Vertragsunternehmen bezog – hatte dieses zwar einen Sitz in beispielsweise Deutschland, aber auch außerhalb der EU, so wurde teils nicht Deutschland als Standort anerkannt.
  • Todesfallgebühren – eine Bank wies in ihren AGB einen Satz von 150 Euro aus, der eingefordert wurden, wenn der Bankkunde verstarb. Diese Summe sollte für die Abwicklung des Kontos des Verstorbenen gelten. Auch Rechtsfallbearbeitungsgebühren sind nicht zulässig.
  • Kreditgebühren – sie sind in Österreich unzulässig. Es ist nicht möglich, eine Bearbeitungsgebühr für die Vergabe eines Kredits anzusetzen. Die Gerichte entschieden klipp und klar, dass eine Bank für Kredite keine Gebühr verlangen darf, sie die Bearbeitung des Kredits zum Inhalt hat. Zugleich waren die Gebühren in der Vergangenheit in Österreich stets zu hoch: Bis zu drei Prozent konnte die Bearbeitungsgebühr vom Kreditwert betragen. Bei Immobilienkrediten zahlten Kunden also schnell einen vierstelligen Betrag nur für die bloße Bearbeitung.

Diese Gebühren sind sicher nicht ausschließlich. Grundsätzlich sollten Bankkunden immer dann um ein Gespräch bitten, wenn ihnen auffällige Gebühren in Rechnung gestellt werden – oder diese sich mehrfach wiederholen. Oft besteht dabei nämlich die Möglichkeit, dass Kunden die Bankgebühren zurückfordern und so bares Geld sparen können.

Wie lassen sich diese Gebühren zurückfordern?

Besonders einfach ist die Rückforderung von Bankgebühren, wenn es ein entsprechendes Urteil gibt. Nicht nur wird dieses von der Presse umfassend verbreitet und in den Fokus des Interesses gerückt, auch lässt sich dieses als Referenz verwenden. In diesem Fall gilt:

  • Aufforderung – unter Berufung auf das Urteil wird die Bank schriftlich aufgefordert, die Abrechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu Unrecht einbehaltene Beträge zu erstatteten. Solche Aufforderungen sollten immer mit einer festen Frist verbunden sein, denn diese kann notfalls vor Gericht wichtig sein. Als Frist bieten sich Zeiten von vierzehn Tagen bis zu drei Wochen an.
  • Rechtshilfe – natürlich kann auch ein Rechtsanwalt mit ins Boot geholt werden. Oft helfen auch Verbraucherschutzorganisationen bei der Rückforderung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren. Wichtig ist der rechtliche Beistand immer dann, wenn zwar die Sachlage laut Urteil klar beziffert ist, doch die Bank keine Anstalten macht, der Aufforderung zu folgen.

Der Klageweg ist hingegen heikel und kann meist nur beschritten werden, wenn die Sachlage ganz klar zu Gunsten des Bankkunden ist. Gerade bei kleineren Beträgen könnte es im Ernstfall nämlich so sein, dass der Kläger nicht nur nicht die Gebühren zurückerhält, sondern auch die Kosten der Gegenseite tragen muss.

Um dies zu umgehen, lohnt es sich zu prüfen, ob nicht zufällig schon eine größere Klage anhängig ist. Manchmal ist es lohnenswert, die Klagen von Verbraucherschützern abzuwarten und mit dem Ergebnis in der Hand selbst zu Werke zu schreiten. Denn wurde Bank X bereits diesbezüglich verklagt und zur Rückzahlung der Gebühren verurteilt, so dient das Urteil als Grundlage für sämtliche weiteren Rückforderungen.

Achtung: Nicht selten gelten Fristen für die Rückforderung von Gebühren. Diese müssen unbedingt eruiert und beachtet werden. Zwar kann eine Bank eine Gebühr noch nach Ablauf der Frist zurückzahlen, der Anspruch ist aber eigentlich verjährt, sodass keine Auszahlungspflicht besteht.

Wie sieht die Situation in Deutschland aus?

Auch in Deutschland gibt es Fälle, dass unrechtmäßige Gebühren erhoben werden. Einige Beispiele:

  • Sonderentgelt – Sonderentgelte für Bareinzahlungen oder Barauszahlungen am Schalter der Bank sind nicht zulässig, wenn sie sich auf das eigene Konto beziehen. Bargeldeinzahlungen auf ein kundenfremdes Konto dürfen berechnet erden.
  • Ausschau halten – wird für ein Konto nicht nur die Grundgebühr erhoben, sondern wird jeder Buchungsvorgang berechnet, so darf genauer hingeschaut werden. Ein- und Auszahlungen dürfen nur begrenzt als Buchungsposten vermerkt werden, fünf Vorgänge sind für Kunden immer monatlich frei.
  • Rückbuchungskosten – diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn es zu einer Rückbuchung aufgrund mangelnder Deckung kommt. Dies ist allerdings nicht zulässig, da die Rückbuchung aus dem Sicherheitsinteresse der Bank herrührt. Kunden können die Rückbuchungskosten abzüglich der Benachrichtigung über die Rückbuchung zurückfordern.
  • Kontopfändung – Pfändung und Monatsprüfung dürfen dem Bankkunden nicht in Rechnung gestellt werden.

Auch die Bearbeitungskosten bei privaten Darlehen sind in Deutschland ein Thema. Die Frist zur Verjährung beträgt 3 Jahre. Die Gebühr kann eigenständig oder über die Verbraucherzentralen zurückgefordert werden.

Abbildung 2: Bankomatkarten-Nutzungen können zusätzliche Gebühren mit sich bringen – doch was ist davon zulässig? Bildquelle: @ Eduardo Soares / Unsplash.com

Fazit – immer genauer hinschauen

Viele Menschen prüfen ihre Kontoauszüge kaum noch. Warum auch, immerhin haben sie die Vorgänge im Onlinebanking einen Monat lang verfolgt. Doch nur mit den Kontoauszügen kommen die eigentlichen Abrechnungen über Vorgänge und Gebühren. Hier macht es schon Sinn, genauer hinzuschauen. Hat ein Kunde beispielsweise 20 Vorgänge im Monat frei, so sollte diese Zahl ebenso eingehalten werden wie die Gebührenfreiheit bei Kontopfändungen. Sind Posten aufgeführt, die nicht stimmen, müssen die Banken schriftlich zur Mangelbehebung aufgefordert werden. Liegen bereits Rechtsurteile vor, so können sich Kunden darauf berufen. Anderenfalls lohnt sich der Gang zu Verbraucherschützern, die ebenfalls bei der Rückforderung solcher Gebühren helfen. Die Beauftragung eines Anwalts ist meist erst dann nötig, wenn sich eine Bank trotz klarem Urteil weigert, eine Rückzahlung zu tätigen.

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